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Zivilsachen

In Zivilsachen ist das Amtsgericht erstinstanzlich tätig. Das Zivilrecht (auch bürgerliches oder privates Recht genannt) dient dem rechtlichen Interessenausgleich der in der Gesellschaft lebenden oder handelnden Personen untereinander.

 

Zivilrechtsstreitigkeiten sind vorwiegend Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten oder Firmen mit Ausnahme des Arbeitsrechts mit zahlreichen Haupt- und Nebengebieten. Beispiele sind Streitigkeiten aus Miete, Kauf, Werkvertrag (z.B. Bausachen) und Schadensersatzklagen (z.B. nach Verkehrsunfall) sowie Erbstreitigkeiten. Zivilrechtsstreitigkeiten sind häufig auf Zahlung gerichtet, können aber auch andere Ziele haben - etwa die Herausgabe bestimmter Gegenstände, Widerruf ehrverletzender Äußerungen, Unterlassung oder Vornahme bestimmter Handlungen.

 

 

 

Hinweis

Die eingehenden Zivilsachen werden durch die Eingangsgeschäftsstelle wie folgt verteilt:

Die Eingänge des Tages werden gesammelt, alphabetisch geordnet und durchnummeriert, in das Eingangsregister eingetragen und dann den einzelnen Richterabteilungen nach folgendem Schlüssel zugeteilt, wobei die Reihe des Vortages jeweils fortzusetzen ist.

Richterabteilung BG 1 : 9  Verfahren

Richterabteilung BG 2 :  9  Verfahren

Richterabteilung BG 3 :  4 Verfahren

 

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