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Strafvollstreckung

Wird ein Strafurteil, in dem ein Straftäter wegen seiner Tat verurteilt wird, rechtskräftig, muss die Strafe durchgesetzt, also vollstreckt werden. Die Strafvollstreckung obliegt der Staatsanwaltschaft.

Bestimmte Entscheidungen über die Strafvollstreckung inhaftierter Straftäter werden von der Strafvollstreckungskammer, die beim Landgericht angesiedelt ist, getroffen.

Hinweis

Die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht, A 1, 68159 Mannheim ist unter Telefon: 0621-2920 oder E-Mail: poststelle@lgmannheim.justiz.bwl.de  zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft, L 4,15 , 68161 Mannheim ist unter Telefon: 0621-2920 oder E-Mail: poststelle@stamannheim.justiz.bwl.de zu erreichen.

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